Was umfasst der Haushaltsplaner?
Der Haushaltsplaner bildet die bereinigten Gesamtsausgaben nach den Einzelplänen für 2009, wie sie im Finanzbericht 2009/2010 aufgeführt sind, ab.
Ausgenommen ist dabei der Bereich der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 9.2). Dieser Plan umfasst im Wesentlichen Ausgaben, die den anderen Einzelplänen nicht zuzuordnen sind. Dazu zählen vor allem:
- Leistungen zur Bedienung der aufgenommenen Schulden (u.a. Zinsen),
- Eventualverbindlichkeiten wie etwa Bürgschaften, Garantien, Kreditsicherheiten für Darlehen an Dritte, aber auch
- Personalkosten, die nicht in den anderen Einzelplänen enthalten sind, oder
- Rückstellungen für Mehraufwendungen.
Die Details zu diesem Haushaltsposten sind mit dem Einzelplan 9.1 zusammengefasst und auf der Website als
download zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2009 sind Ausgaben in Höhe von 1,476 Milliarden in diesem Einzelplan vorgesehen.